# - heute - 21:36:19Ja, ich sehe schon, das mit der Eintragung wird schwierig....
Eine Sache ist mir aber wichtig klar zu stellen. Die Vorschrift in Bezug auf Scheinwerferreinigungsanlage und autom. Leuchtweitenregulierung gilt in diesem Fall sicher(!) nicht. Ältere Mercedes S und BMW Bj. 97/98 fahren auch ohne.
Grundsätzlich gelten die Vorschriften der STVZO ab Tag der Änderung im Gesetz, es sei den, es ist ausdrücklich angegeben, dass auch Fahrzeuge älteren Baujahrs betroffen sind und ggf. umgerüstet werden müssen. So etwa gilt die 50cm Grenze in Bezug auf die Spiegelkante (untere Lichtaustrittskante der Scheinwerfer), welche ja bei einigen Fahrzeugen (insbesondere Opel-Modellen - Tigra, Kadett E) in Bezug auf die mögliche Tieferlegung eine kritische Rolle spielt auch erst ab Ende der 80er (glaube ab 89 - weiß ich nicht ganz genau, müsst ich nachsehen). Zu diesem Zeitpunkt wurde die entsprechende Regelung nämlich in die STVZO eingeführt. Sicher bestehen da eine Menge Unklarheiten, auch unter den Sachverständigen, de facto ist es aber genau so.
Was die Polizeikontrollen angeht - ich bin selbst Polizist (daher auch meine Kenntnisse über Gesetze). Ihr habt aber sicher Recht. Abgesehen von einigen wenigen, die entweder darauf spezialisiert sind oder sich privat Wissen angeeignet haben, fehlt es vielen Polizisten an den nötigen Fachkenntnissen. Aus diesem Grund kann man durch geschickte Argumente oder "gefakte" ABE´s sicher in den meisten Kontrollen gut abschneiden.
Für mich persönlich ist es grundsätzlich ein Problem, dass viele TÜV-Prüfer so starköpfig sind. Insbesondere wenn man bedenkt dass etwa Fahrzeuge aus Belgien auch über die deutsche Grenze fahren dürfen und das obwohl sie nie durch den TÜV kommen könnten und man sie still legen müsste, hätten sie ein deutsches Kez.
In sofern kann man nur hoffen, dass wir uns im Rahmen einheitlicher EU-Richtlinien irgendwann etwas mehr am belgischen Recht orientieren....
Trotz allem Verständniß: Eine ABE vorzulegen, die nicht dem tatsächlichen Scheinwerfer entspricht ist eine Straftat (Urkundenfälschung). Und mit nicht zugelassenen Scheinwerfern zu fahren führt zum Erlöschen der BE und kann im Falle eines Unfalls Probleme mit der Versicherung geben (etwa wenn der Unfall nachts geschieht und der Unfallgegner behauptet, er habe einen nicht sehen können oder wäre geblendet worden).
Ich werde mal versuchen mich mit diversen Prüfern beim TÜV zu unterhalten und sollte mir eine Einzelabnahme gelingen, dann stelle ich eine Briefkopie meines Fahrzeugs ins Forum. Vielleicht hilft das vielen von euch bei der Eintragung. Eine Briefkopie ist ja immer ein gutes Argument TÜV/Dekra zu überzeugen.
Im Grunde ist Xenon gerade auf langen Strecken bei Dunkelheit weitaus angenehmer zu fahren und trägt somit zur Verkehrssicherheit bei, oder? Ich halte euch also auf dem Laufenden. Vielen Dank erst mal für die Tipps und Ratschläge. Falls euch noch was einfällt lasst es mich wissen.
Ihr findet dann mein TüV-Erlebniss in Kürze im Forum. Mal sehen, ob´s klappt.....
Massel