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Antwort auf [Golf 3] Xenon nachrüsten

# - heute - 21:36:16Hallo
freut mich, dass wir auch einen Polizeibeamten hier haben, der gern schraubt! Also ich bin Prüf-Ing. bei der KÜS (vergleichbar DEKRA), kann evtl etwas Licht ins Dunkel bringen: Der §50 StVZO besagt über Gasentladungslampen, dass 3 Dinge erfüllt werden müssen:
1. eine Scheinwerferreinigungsanlage,
2. eine AUTOMATISCHE Leuchtweitenregelung
3. Abblendlicht muss bei Fernlichtbetrieb weiterleuchten.
In einer technischen Mitteilung unserer Bundesgeschäftsstelle wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Vorschriften OHNE AUSNAHME zwingend erforderlich sind. Werden die Teile an einem Fahrzeug eingebaut, dass es bereits in einer höheren Ausstattungsvariante mit Xenon gibt (z.B. Polo 6N2 oder Lupo GTI), ist der Umbau bei Erfüllung der oben genannten Vorschriften nicht einmal eintragungspflichtig, da dieser Fz-Typ bereits werksseitig eine Betrieberlaubnis mit Xenonscheinwerfern erhalten hat!

Jetzt noch einmal zu Thema "Erlöschen der Betriebserlaubnis":
Die Polizeit ist bei solchen Dingen immer recht fix bei der Sache, doch die BE ist lediglich in 4 Fällen erloschen:
1. Fz. ist länger als 18 Monate abgemeldet,
2. Die Fz-Art hat sich geändert (z.B. aus LKW wurde ein PKW gemacht oder umgekehrt),
3. das Abgas-oder Geräuachverhalten hat sich verschlechtert,
4. es ist eine KONKRETE Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten.

Letzteres ist bei Einabu von Xenon-Scheinwerfern meines Erachtens nicht der Fall. Selbst bei Einbau eines stärkeren Motors ist die BE nicht zwingend erloschen, sofern sich das Abgas-oder Geräuschverhalten nicht verschlechtert hat!
Aber das nur so am Rande.
Würde mich freuen, wieder von Euch zu hören.
MfG Matthias
 
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