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Teile eintragen lassen ohne Zulassungsbescheinigun

tauri
  • Themenstarter
tauri's Golf V

Hallo,
ich wollte bei meinem Golf ein paar Teile (Front-Schürze,Heckansatz usw.) eintragen lassen.
Allerdings muß ich mein Auto noch 2 Jahre abbezahlen... Also mein Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung-teil 2)
ist noch auf der Bank.
Kann ich das auch nur mit dem Fahrzeugschein machen.
Oder muss ich mir die Zulassungsbescheinigung-teil 2 von der Bank für das Eintragen holen.

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen...



meiner meinung nach, wie oft ich schon eintragen lassen hab, musst nur den schein vorzeigen, da: wer den schein hat ist der besitzer des wagens, wenn der Tüver den häte, könnte er sagen, das es seiner währe naja so ungefähr sieht es aus^^ also nur den schein^^

wenn es was zum eintragen ist, gehst zu deiner Bank sagst den das, und die reichen das in die zulassung ein, wo die ein neuen fahrzeugbrief erstellen und du bekommst nen neuen schein
kann auch sein, das deine Bank, so Kulant ist, und dir den brief gibt.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen
Lg Tushor


Zitat:

wer den schein hat ist der besitzer des wagens, wenn der Tüver den häte, könnte er sagen, das es seiner währe naja so ungefähr sieht es aus^^



Ersetze Schein durch Brief und deine Aussage stimmt. Ansonsten sollte der Fahrzeugschein,(Zulassungsbescheinigung Teil I), zum eintragen reichen.



Hupps^^ kleiner schreibfehler^^ kommt davon, wenn Gehirn schneller arbeitet, als die finger tippern können^^


Zitat:

kommt davon, wenn Gehirn schneller arbeitet, als die finger tippern können^^


oder auch einfach anders rum...

eintragen sollte nur mit dem schein gehen. hat bei mir auch so geklappt...

gruß
g3-devil


vwgolftreff.de
#6 - 23.04.2012zulassungsbescheinigung teil 2 eintragung &esrc=s&source=web&cd=8&ved=0ch4qfjah&url=http://www.vwgolftreff.de/forum/t/16694&ei=fhilukyxiomxtabaooh4cq&usg=afqjcnfieqyvkmgkzechepwd_02odf2how
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