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Antwort auf AVUS (II): Eintragung in Fahrzeugschein notwendig?

# - heute - 23:27:34Moin!

VW hat auf meine Mail mit einem Brief geantwortet:

"Die Reifengrößen 195/65R15 91H auf Felgen 6Jx15ET38 und 205/55R16 91H auf Felgen 6 1/2 Jx16ET42 sind auf Ihrem Golf IV ohne zusätzlichen Eintrag in den Fahrzeugpapieren zugelassen. Alle genannten Rad/Reifenkombinationen sind Bestandteil der Typgenehmigung. Bitte führen Sie dieses Schreiben im Fahrzeug mit."

Somit ist alles geklärt ich bin sehr zufrieden mit dem VW Service.

Schöne Grüße
Martin
 
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