Vollschalensitze eintragen?

>GOLF2<

#1 - Verfasst: 05.12.2007
hallo leute hab mal ne frage,ich hab mir 2 vollschalensitze von sparco gebraucht gekauft und nun is meine frage bekomme ich sie noch eingetragen

man kann die rückenlehne leicht verstellen und sie sind klappbar...

viele sagen man bekommt die eingetragen wenn man die rückenlehne verstellen kann...andere sagen man bekommt sie garnicht mehr eingetragen
#2 - Verfasst: 05.12.2007
Es kommt immer auf den Prüfer an.
der eine will eine Rückenlehnenverstellung haben, der andere nicht.
Sprich mal mit dem Prüfer deines Vertrauens und frag ihn was er dir für auflagen macht, damit er dir die Sitze einträgt.
Nippon

#3 - Verfasst: 05.12.2007
also generell wenn eine rückenlehnen verstellung vorhanden ist habe ich noch keinen fall in meiner umgebung gehört wo es nicht geklappt hat.

bei starren sitzen wird es eher ein problem.
bei 2 sitzer umbauten gehen aber auch starre.

kommt allerdings auch hier wieder auf den prüfer an.


naja fazit. sprich wie kk schon meinte mit einem prüfer,, oder besser verschiedene
>GOLF2<
Themenstarter

#4 - Verfasst: 05.12.2007
ja es soll ja ein 2 sitzer umbau werden...

okay erstmal danke jungs für eure hilfe
#5 - Verfasst: 11.12.2007
Hab mal bei unserem TÜV-Prüfer (vom TÜV-Nord) gesprochen, und der saagte, daß es im Ermessensspielraum des Prüfers liegt. Rechtlich gibt es kein Gesetz, was die Vollschalen verbietet (Recaro hat das beste Beispiel mit dem Pole-Position).
Aber sprich dein Vorhaben im Vorfeld mit den Prüfer durch, der dir die Sitze eintragen soll.
#6 - Verfasst: 05.01.2008
iHallo
also wollte mir auch mal vollschalen (SPARCO) eintragen lassen aber mein tüv prüfer wollte es nicht eintragen da die sitze gegen die stvo verstoßen und nur für rennsportgedacht sind!
man bekommt sie nur eingetragen wenn die rückenlene mindes. um 15 grad verstellbar ist!
und der rest fährt sie schwarz

gruss
christopher
#7 - Verfasst: 17.11.2010
ich schließ mich hier mal an um kein neues thema zu erstellen.....

ich möchte mir Vollschalensitze einbauen hab schon ein bisschen rumgegooglt
gelesen das fahrzeuge vor BJ. 96 keine eintragung brauchen und keinerlei prüfzeichen es muss nur eine horizontale verstellung und eine lehnen verstellung um min 15° geben
nun kann man aber die wenigsten vollschalen von der lehne her verstellen

muss ich mir die dann abnehmen lassen oder kann ich die so fahren?
#8 - Verfasst: 03.11.2011
Da ich auch vorhabe welche einzubauen, und viele Kontake zum Rallysport habe, habe ich mal dort nachgefragt ( müssen ja auch alle ne zulassung haben usw . ) und wichtig ist eig nur das der Sitz um 15° verstellbar ist , wie bereits angesprochen, außerdem gilt bei den meisten Sitzen : Mit Seriengurt nicht zulässig. Also mindestens Hosenträgergurte, die muss man gegebenenfalls aber auch eintragen lassen.

Zur verstellung von FESTEN Vollschalen : Geraten wurden mir gelochte seitliche Konsolen, die man dann mit ner Flügelmutter o. Ä OHNE Werkzeug verstellen kann .


Mfg HA51
#9 - Verfasst: 03.11.2011
ne garnatie das sie abgenommen werden hab ich aber nicht

war in der zwischenzeit mal beim TÜV die tragen mir nur sitze mit ABE oder gutachten ein ne FIA nummer o.ä. lassen sie nicht gelten
#10 - Verfasst: 04.11.2011
mal einfach bei nem anderen TÜV nachfragen, eig kanns jo nit sein, dass se wenn alles anständig gemacht is die einem die eintragung verweigern. ...

ich gehe nächst woch mal zu meinem TÜV-Prüfer , der nimmt auch die Rallykarren ab, und frag nochmal genauer nach.
#10 - Verfasst: 04.11.2011
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