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Antwort auf Zusatzscheinwerfer erlaubt

# - heute - 10:05:10Zitat:
(2) Ein Suchscheinwerfer für weißes Licht ist zulässig. Die Leistungsaufnahme darf nicht mehr als 35 W betragen.


Wie hier zu lesen ist, kann man einen einzelnen Scheinwerfer als Suchscheinwerfer verbauen. So geschehen, auf den beiden Bildern zu sehen. Der hat den Sinn, das Gelände zu beleuchten, wenn das Fahrzeug steht, deshalb sind sie auch schwenkbar montiert. Nützlich wenn man Seilwinden oder ähnliches benutzt oder einfach für eine "Tracking-Optik". Die "Rolle" vorne an der Stoßstange enthält wahrscheinlich Werkzeug, kennt man auch von alten Motorrädern. So kann das Fahrzeug neben einem anderen Fahrzeug gestellt werden oder wie auch immer, mit dem Scheinwerfer kann man dann gezielt einen Radwechsel beleuchten oder auch den Motorraum oder dergleichen. Hat also schon einen Sinn. Optisch gefällt es dann gerade den Leuten, die sich auch einen Jeep kaufen würden! So einfach ist das, kommt man mit wenig nachdenken drauf!

Zusatzscheinwerfer sind also nur erlaubt, wenn sie als Suchscheinwerfer genutzt werden und unabhängig von der normalen Beleuchtung eingeschaltet werden, d.h. während der Fahrt nicht leuchten, da sie sonst, wie schon gesagt, andere Fahrer irritieren könnten. Deshalb sind Unterbodenbeleuchtungen während der Fahrt auch nicht erlaubt, sowie das Fahren nur mit einem Scheinwerfer. Letzteres nicht nur aufgrund der schlechteren Beleuchtung, sondern auch wegen einer möglichen Falscheinschätzung der Fahrzeugbreite oder ähnliches. Was das Irritieren der anderen Fahrer angeht: man darf ja auch nicht grundlos mit eingeschalteten Nebelscheinwerfer fahren!
 
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