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Standlicht im Scheinwerfer und Blinker ?

de-kaiser
  • Themenstarter
de-kaiser's Golf II

hi
hab nun endlich klarglasscheinwerfer und klarglasblinker mit standlich funktion.
ich würde nun gerne standlich im scheinwerfer und blinker haben ! wie schließ ich das am besten an damit beide auch ordentlich leuchten ? einfach das kabel das zum scheinwerfer führt durchknipsen und das von den blinker verbinden ? geht das einfach so ?

hat dies evtl jemand von euch gemacht und hat bilder davon ?

thx



Klemm es einfach parallel


in welchem Maße ist Standlicht in den Blinkern eigendlich illegal?
was gibts dafür an Strafe?
nur Geld? oder auch Punkte?



de-kaiser
  • Themenstarter
de-kaiser's Golf II

Zitat:

in welchem Maße ist Standlicht in den Blinkern eigendlich illegal?


wieso illegal ? auf den blinkern ist doch ne e-nummer also sind eintragungsfrei und in erlaubt


Wenn die Blinker das passende Prüfzeichen als Begrenzungsleuchte haben,ist das alles legal.Und das haben i.d.R. alle bei ebay & Co. angebotenen Standlichtblinker

Die einfachste Lösung,die Blinker auch anzuschließen,ist wohl über Stromdiebe.Eine bessere Lösung ist,das Kabel zu durchtrennen,dann alles ordentlich verlöten und als Isolierung dann Schrumpfschlauch nutzen.


ach? wusst ich gar ned.

ich hab mal nen tüv-prüfer gefragt, der meinte das standlicht in den blinkern immer illegal sei...

gibts da irgendwo nen gesetzestext wo was drin steht das es legal ist?


de-kaiser
  • Themenstarter
de-kaiser's Golf II

leute mir ist eben beim zusammen bauen der blinker etwas dummes unterlaufen...
hab auf der rechten seite alles normal zusammen bekommen so das alles geht also stndlicht im blinker und scheinwerfer ... so dann direkt linke seite alles kabel zusammen getan und als ich gerade gucken wollte ob es geht hör ich nur noch zZz ... also die beiden kabel + und - haben sich berührt und kurzschluss... birnchen nachgeguckt die vom scheinwerfer war hin die vom blinker noch ganz neue in den scheinwerfer alles schön isoliert und angeschlossen aber es geht nicht ... hmm okay im sicherungskasten alle sicherungen durchgeguckt alle gut ...
also was könnte es sein ?


mir ist letztens von einem netten gesetzes hüter gesagt worden das mein standlich auch illegan waehre...

in den scheinis und in den blikern... warum genau konnte er mir ned sagen... somit war wür mich das bezahlen des strafzetels hinfaellig.

ich frage mich nun aber auch was jetzt legal ist und was nicht?


Zitat:

3.1 Begrenzungsleuchten
(Fundstelle: 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48; StVZO § 51)
Vorhandensein: vorgeschrieben
Anzahl: zwei max. vier (jedoch davon zwei in Scheinwerfern)
in der Breite: max. 400 mm vom äußersten Punkt
in der Höhe: 350...1500 mm; bauartbedingt bis 2100 mm
Elektr. Schaltung: auch bei Fern- und Abblendlicht ständige
Funktion
Einschaltkontrolle: zulässig; grüne Kontrolleuchte oder gleichzeitiges
Schalten zur Instrumentenbeleuchtung
Sonstiges: Kraftfahrzeuge wie z.B. einige BMW-Typen
haben zwei Leuchtmittel in Form ringförmiger
Lichtleisten nebeneinander unter einer Abdeckscheibe
als Begrenzungsleuchten. Diese zwei
Leuchtmittel werden als eine Begrenzungsleuchte
angesehen.



Zitat:

in den scheinis und in den blikern... warum genau konnte er mir ned sagen... somit war wür mich das bezahlen des strafzetels hinfaellig.


Und warum hast du keinen Einspruch gegen sein Urteil eingelegt. Mensch Leute, merkt es euch. NIIIIE Geld auf der Straße bezahlen. Sollen sie doch die Post zu euch nach Hause schicken.


Also laut unserem TÜV sind die Standlichtbirnen unten in den Blinkern zulässig sofern sie dann oben in den Hauptscheinwerfern außer funktion sind. War vor 14 Tagen erst da und bin auch durch gekommen. Also unten anklemmen und oben einfach die birnen rausnehmen, solltest Du in eine Kontrolle kommen, einfach auf das E-Prüfzeichen verweisen. Sollten Sie Dir trotzdem ein Bußgeld auferlegen lass es Dir per Post zustellen und leg Einspruch ein.
Mfg


ich hab ja nix bezahlt....

ich hab die ja gefragt warum das so ist bzw wo ich nachlesehn kann das dass verboten ist. darauf wusste keiner eine antwort. dann haben wsie fotos von meiner front gemacht(mit verschiedenen beleuchtungen von aus bis fernlicht)
und wollten wir das dann per post zu schicken.

das war auf der hinreise zum treffen nach schafflund... bis heute nix gekommen.

aber aus Zau´s text lese ich raus das manwenn sie in dn blibkern sind auch in den scheinis sein müßen... oder nicht?

Anzahl: zwei max. vier (jedoch davon zwei in Scheinwerfern)


mir wollten die grünen auch meine standlichtblinker ankreiden.
hab aber eine ABE von den Blinkern, also sie konnten mir nichts.
standlich in blinkern ist zulässig.


die blinker haben an sich so gut wie immer ein E-zeichen.
aber hinter dem E-zeichen muss ein zusatz stehen, dann sind die auch erlaubt.
auch mit funktionstüchtigen standlichtern in den hauptscheinwerfern!

nach dem genauen zusatz guck ich dan gleich mal. hab aber mal mit nem grünen gestritten und da hab ich mit dem in der stvo geguckt und da steht das extra miot dem zusatz.

@ de-kaiser, such mal kabel nach weiteren schäden ab. ansonsten bleibt eig nur sicherung. oder hast wieder was falsch gemacht


also wenn der mir das richtig erklärt hat is der zusatz die : A02 würd ich behaupten.

das liegt leider alles schon etwas zurück und fenden kann ich da auch grad nix im netz. aber ich bin mir 100 sicher das es erlaubt ist! also laut dem grünen da^^


Pac, das war doch 1A der Zusatz. Danach hattest mich doch auch gefragt als ich die neu hatte und du dich mit Gaarschke oder wen gestritten hattest!
Oder a1A steht da nach dem E->Zeichen.
Aber auf jeden Fall was mit A und ner 1.
Meinst du das?


Richtig, immer so machen!

Zum Thema Begrenzungsleuchten... mir war danach, dass man die Standlichtfunktion im Blinker nicht haben darf... NUR in den USA, da ist das Pflicht! Wurde glaub ich mal in einer Auto-Fernsehsendung gebracht

Da hat jemand einen US-Wagen importiert, Tüv bekam der jedoch nur, als die Standlichtfunktion aus dem Blinker raus war, Grund: Standlicht ist auch bei eingeschaltetem Licht an, das heißt logischerweise, dass der Blinker an ist während der Fahrt, also folgendes Argument des Tüv'ers: "Lenkt andere Fahrzeughalter beim Fahren ab" ...
Also irgendwie sagen da viele was anderes...


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#18 - 02.11.2009&esrc=s&source=web&cd=16&ved=0chuqfjap&url=http://www.vwgolftreff.de/forum/t/13278&ei=imdwuicpbyhitqbm0idoca&usg=afqjcnf7c11h1_hksqq9tpq8wtdrsrdikg&sig2=p6n58i7fqu0uogv2pl_o_q&bvm=bv.1357700187,d.yms standlicht in scheinwerfer und blinker 4 golf scheinwerfer mit standlicht blinkerglas golf 3 scheinwerfer blinker als standlicht begrenzungsleuchten ins standlicht bauen standlicht geht nicht golf 5 golf 5 blinker als standlicht golf 5 begrenzungsleuchten blinker golf 5 scheinwerfer blinker golf 3 blinkder begrenzungsleuchte vw golf v blinker mit leuchten in den scheinwerfern blinker golf 2 abmessungen golf 2 blinker mit standlicht wie schliße ich die kabel an passende golf v standlichtbirnen standlicht im scheinwerfer golf 5 blinker standlicht blinker mit als standlicht beim golf 5 golf 5 standlicht im scheinwerfer unten vw golf 5 standlicht neben den blinker golf 5 scheinwerfer standlicht anklemmen
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