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Fragen zum Thema Zulassung von Teilen

Piromane
  • Themenstarter
Piromane's Golf II

Da ich wirklich noch neu auf dem Gebiet bin und auch bisher nichts gefunden habe, dass mich da weiter bringt, schreibe ich meine Fragen mal hier:

Und zwar habe ich gelesen, dass man für Alu-Felgen eine Eintragung oder so braucht, dass die mit dem Fahrzeug auch genutzt werden dürfen. Nun habe ich mir kürzlich einen Golf 2 gekauft und mit dazu dann auch einen Satz Alu-Felgen bekommen. Mir wurde gesagt, dass die Felgen vorher auf einen anderen Golf 2 waren. Die Felgen sind von Melber und haben 15 Zoll. Habe keine Papiere dazu und so. Will halt wissen, ob ich die bedenkenlos weiterfahren kann oder so. Und wenn nicht, was für eine Strafe könnte mir da bevorstehen (bin noch bis September in der Probezeit)?

Und meine zweite Frage ist: Ich habe dann auch gleich zwei Scheinwerfer dazu geschenkt bekommen. Sind welche mit nem Fadenkreuz drin und haben auch die Nummer "E 4". Also kann ich die doch bedenkenlos einbauen, oder? Oder bekomme ich da ärger?


Habe, was sowas angeht, auch wirklich keine Ahnung und will mir da keinen Ärger einhandeln. Sportlenkräder muss man auch eintragen lassen, oder?



also die scheinwerfer kannst du einbauen wenn die E nummer drauf is und die einen stellmotor haben!

die felgen da brauchen wir hier im forum noch mehr infos kannst du ein paar bilder machen und so?
mfg


Piromane
  • Themenstarter
Piromane's Golf II

Besseres Bild von den Felgen ging leider nicht. Sind doch 14 Zoll!

Woran kann ich sehen, ob die Scheinwerfer einen Stellmotor haben? Bilder sind auch hoch.



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Ich glaube bei dem Baujahr (GOlf II allgemein) gibts noch keine Vorgeschriebenen Stellmotoren. Erst ab Bj. `94. Aber einstellen must du sie auf jeden Fall (lassen).

Wenn in deinem FzgBrief die Fexakte Felgengrösse schon drinnsteht brauchte die auch nicht mehr Eintragen lassen.

Lenkrad muss auf jeden Fall Vorgezeigt werden. Haste ne passende Narbe? Ohne Servolenkung kanns ab 320 mm und kleiner Probleme geben. Kommt auch auf die Räder an glaube ich.


Piromane
  • Themenstarter
Piromane's Golf II

Das finde ich ja auch etwas seltsam:

Im alten Fahrzeugbrief von der Erstzulassung steht auch drin, dass die Bereifungen 175/70R13 82S und 185/60R14 82S zugelassen sind. Nun weiß ich nicht, was in der vorherigen Zulassungsbescheinigung Teil I stand, aber in meiner jetztigen steht nurnoch 175/70R13 82S drin. Kann man denn "eingetragene" Sachen auch wieder "austragen" lassen? Oder haben die da beim Straßenverkehrsamt nur geschlamt und sich gedacht, wir tragen einfach mal nur die eine Bereifung ein? Muss ich da jetzt nochmals hin und meine Felgen sowie die Bereifung eintragen lassen oder reicht es einfach den alten Fahrzeugbrief, der ja Ungültig ist, im Auto dabei zu haben, sollte ich da mal kontrolliert werden?

Was das Lenkrad angeht, habe das noch garnicht gesehen und kenne die Größe nun auch nicht. Aber brauch ich dann irgendwelche Papiere dabei? Und wieviel kostet so ne Eintragung? Auch für die Felgen jetzt, sollte ich das auch nochmals machen lassen müssen.


1. lenkrad musst du bei serienmässigen fahrwerk nicht eintragen lassen, sobald tiefergelegt o.ä. MUSS es eingetragen werden weil die ABE davon nichtmehr gültig ist.

2. leuchtweitenregulierung ist ab 90 pflicht, also brauchst du welche.


Piromane
  • Themenstarter
Piromane's Golf II

Habe noch ein serienmäßiges Fahrwerk, also kann ich das Lenkrad bedenkenlos anschrauben, richtig so?

Denke doch mal, dass diese Leuchtweitenregulierung (ist doch diese Höhenverstellung, wenn man sein Fahrzeug beladen hat, oder?) drin ist, also noch an den anderen Scheinwerfern, die ich derzeit habe. Kann dann doch die alten ausbauen und die neuen einbauen, oder?

Und wie sieht das nun mit den Felgen aus? Also das Problem mit der Bereifung, wie ich das vorhin geschildert habe?

Und natürlich: Danke an Alle für die schnellen Antworten!


Du musst irgenwo ein zettel bei deinen Papieren habe wo Alternative Radgrößen draufstehen. wenn die bereifung deiner alus dari steht sehe ich da kein problem. 185/60R14" 175/70R13" ect. pp.

wenn die größe deiner felgen darin mit auftaucht is das gar kein ding.


leutweiten regulierung ist ab Bj. 90 Pflicht? - wie schauts mit der stafe aus wenn man die ned drinnen hat?


Sportlenkräder müßen bei veränderung des Fahrwerks auch eingetragen werden?


Piromane
  • Themenstarter
Piromane's Golf II

Also ich habe keinen Zettel dabei. Habe zu dem Auto nur die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Und bei Teil I stehen nur die 175er auf 13'' drin, was dann wohl meine Winterreifen sind.

Aber ich habe irgendwie mal vernommen, dass 185er eintragungsfrei sind. Stimmt das? Also als ich mir zwei neue Reifen hab draufziehen lassen und auch die anderen montiert bekommen habe, haben die beim Reifenhändler nichts gesagt und ich hatte mich mit denen noch darüber unterhalten, dass ich nicht weiß ob 185er eingetragen sind.

Also ich habe jetzt echt kein Bock wegen den Felgen großartig Stress zu bekommen. Aber vier neue 175er Reifen auf 13'' Stahlfelgen kostet auch wieder. Weiß ja nicht, was mich erwartet, wenn die mich damit erwischen sollten. Denke mal, dass wenn ich kontrolliert werde (was trotz diverser vorbeifahrender Wagen der Rennleitung noch nicht vorkam), die gerade auf sowas achten.

Also wie gesagt, habe keinen Zettel auf dem ergänzend was zu der eingetragenen Bereifung steht, ZB Teil I sagt auch nur 175er, aber da ist ja nicht wirklich Platz für mehr (aber unten steht auch nichts, also bei den "Bemerkungen"), nur der ganz alte Fahrzeugbrief von der EZ hat die 185er 14'' eingetragen.


Edit: Habe hier was gefunden --->[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar



  • Das sollen die Reifenfreigaben für den VW Golf 2 sein, da stehen dann auch die 185er auf 14'' bei. Muss ich die also doch nicht eintragen lassen? Und was hat das mit der Einpresstiefe zu bedeuten? Wie kann ich die Einpresstiefe meiner Felgen ermitteln?



  • zu MadHead:

    OK dann ab `90 ich war zu faul bei meinen neuen Scheinwerfern die LWR dranzubauen und der TÜV miente halt ab meinem Bj wärs Pflicht. Habs dann noch eingebaut mit ner riesenangst das Plastik zu zerbrechen.


    Zu Piromane:

    Wenn die REIFEN im alten Brief stehen ist das schon mal ok.

    Auf den FELGEN meistens auf der Rückseite steht das genaue Felgenmaß; zum schluss die ET (zB 20 od 37) eingestanzt. Wenn die net stimmt, stimmt die ganze Felge net. Im alten Brief steht ja DIE-UND-DIE Reifen auf WESSEN-DESSER Felge. Da schaust du mal was da bei dir steht.

    Bei dem Link steht was von Golf Syncro . Mach aber evtl kein Unterschied.

    Abnehmen lassen kost glaub ich ca. 25 - 45 Euro. Dann haste nen Wisch den du entweder im Auto behälst oder damit aufm Amt ne Eintragung machen lässt (kostet nochmal extra, das Amt).


    185/60 R14 Reifen auf ner 6x14" felge sind eintragungsmässig kein problem, aber wenn die felgen nicht gerade von VW sind (also zubehördinger) muss man sie trotzdem eintragen lassen, anhand von teilegutachten usw..
    da wird dann die felge an sich mit der reifengrösse eingetragen und dann hast auch garkeine probleme mehr

    das lenkrad darfst du bedenkenlos dranbauen, WENN du dafür eine ABE hast.

    edit: eintragen hat bei mir um die 35€ gekostet beim TÜV

    @rigobaer: lies ma seite 3 der reifenfreigabe :P


    Ach da kann man umblätteeren? :(


    Piromane
    • Themenstarter
    Piromane's Golf II

    Ja, da kann man üblättern

    Ich frag da wegen den Felgen nochmal nach, im alten Brief steht da nämlich nichts bei. Ich hoffe mal, dass ich bis zur Klärung des ganzen keine Probleme mit der Polizei bekomme ...

    edit: Wo bekomme ich denn so ein Teilegutachten her? Melber ist ja nicht mehr existent.


    wenn du sonst unauffällig bist bei ner Kontrolle gibts wohl keinen Ärger. Und wenn bekommst du nen Zettel und 2 Wochen Zeit das Abnehmen zu lassen. Kost noch nix. Musst die Prüfbescheinigung dann mit dem Zettel auf dem Revier vorzeigen und das Kind ist geschaukelt. Richtig Ärger gibts erst wenn du einen Unfall baust , auch mit dem Versicherungsschutz.

    Frag mal in nem neuen thread nach ner Gutachtenkopie. Gib gleich alle Daten von der Felge an und evtl ein Bild.

    Viel Erfolg


    vwgolftreff.de
    #16 - 07.06.2009leutweiterregeler pflicht golf 2 185 reifen stehen nicht in der zulassung vw golf 2 modelljahr zulassung fadenkreuz scheinwerfer strassenverkehrsamt
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