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Fußraumbeleuchtung

Antabolie
  • Themenstarter
Antabolie's Golf III

Hey Leute, ich hab hier mal was nette bei ebay gefunden was ich echt nich schlecht find, ich wollt euch jez mal fragen in wiefern das legal is oder halt auch nich, weil man kann ja nie wissen bei dem was hier alles verboten is^^ alo es handelt sich um ne Blaue Fußraumbeleuchtung.
http://cgi.ebay.de/Fussraumbeleuchtung-Innenraum-24-LED-SMD-VW-Golf-3_W0QQitemZ390105197366QQcmdZViewItemQQptZAutoteile_Zubeh&mkcid=1&mkrid=707-53477-19255-0&siteid=77&campid=5336422284&customid=&toolid=10001&mkevt=1

also wie siehts aus?^^ is das legal, oder muss ich das leider drauf verzichten/mir n versteckten schalter bauen :P?^^



legal ist es nicht aber es interessiert auch niemanden.solang du von aussen nix blau beleuchtest is das schon ok.

aber ich rate dir zu kaltlichtkathoden.die haben ne bessere ausleuchtung als die leds.

hab auch weiße drin

mfg ritzi


schwachsinn ritzi, es ist nich verboten ^^

war letzte woche extra beim tüv um zu fragen, und die sachlage sieht wie folgt aus:

die lampen dürfen nicht aus dem fahrzeug rausgerichtet sein,

dürfen nicht zu stark aus dem fahrzeug rausleuchten, so dass sie andere fahrer ablenken (is aber schon hinfällig da man die lampen ja meist eh etwas nach hinten versetzt)

dürfen den fahrer nicht ablenken oder gar blenden

und wenn all diese punkte zutreffend sind, darfste die sogar im tackt mitleuchten lassen(wenn dich das nicht ablenkt) ohne das dir wer was kann) eine direkte gesetzesregelung dazu (zum mitvibrieren) ist nämlich nicht vorhanden

immerhin haben viele neuwagen (mercedes, der neue civic) ja auch schon fußraumbeleuchtung

zitat (verkehrsportal, user:burkhard):
Fazit:
Innenbeleuchtungen sind keine lichttechnischen Einrichtungen i. S. d. § 49 a StVZO. Nach derzeitigem Rechtsstand steht einer farblichen Gestaltung insofern nichts entgegen. Sie kann auch während der Fahrt eingeschaltet sein, solange der Fahrer in seiner Sicht nicht beeinträchtigt wird und ein sicheres Führen auch unter den Voraussetzungen des § 17 StVO gewährleistet ist. Zu beachten ist aber, dass die Anbringung der Innenbeleuchtung so zu erfolgen hat, dass die Lichtaustrittsöffnungen nicht nach außen weisen, womit das Signalbild beeinträchtigt wird oder andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden könnten. Auch ist die Intensität der Innenbeleuchtung zu berücksichtigen.

lg pedda =)



Antabolie
  • Themenstarter
Antabolie's Golf III

Danke Danke dann gleich mal bestellen die dinger^^, und wo gibt es diese kaltlichtkathoden ? und sind die auch so "Simpel" einzubauen?^^


ich hab die in grün[Dieser Link ist nur für Mitglieder sichtbar

  • (siehe profiel)

    ich hab den strom vom ziggi anzünder genommen kabel schön in der mittelkonsole verlegt und den schalter vor den schalthebel man kann das kabel durch die münzenhalter führen und mann kommt gut drann

    mfg.


  • dann wünsch ich euch viel spaß bei der nächsten verkehrskontrolle(sofern ihr mal in eine kommt)
    wenn die grünen die beleuchtung sehen ist aus die maus.....
    dann heisst es entweder gleich ausbauen oder am nächsten tag vorfahren und vorzeigen das es ausgebaut ist

    zum thema die neuen mercedes etc haben soetwas? nein, was du meinst ist die EINSTIEGSBELEUCHTUNG, die diese in weiss haben
    farblich ists IMMER verboten, in weiss ists ok, sofern du diese so baust, dass die dinger nur angehen können wenn die tür geöffnet ist und nicht manuell geschaltet werden können!


    ich habe noch keinen von der rennleitung gesehen den es in irgendeiner form interessiert hat.und glaube mir,ich war schon in vielen kontrollen.

    mfg ritzi


    Antabolie
    • Themenstarter
    Antabolie's Golf III

    @ VW Chris: das sieht echt ziemlich genial aus bei dir^^, bin am überlegen ob ich mir die dann auch holen, schwanke noch zwischen denen und den Kaltlichtkathoden, würd die halt auch gern mal in "einsatz" sehn.

    @ Ritzi: has du evt n Bild von deinem Golf während die dinger an sind? würd mich echt interessieren wie die dann aussehen




    Jez doch Illegal schade, abe egal was muss das muss xD



    dann haste bisher halt glück gehabt, denn es ist so wie ich es geschrieben habe!
    könnt auch glück haben und die nächsten paar jahre so rum fahren und niemand sagt etwas, bis irgendwann der tag kommt wo man älter wird und die dinger von sich aus wieder rauswirft
    JA Antabolie , es ist ILLEGAL


    farblich ist allerdings illegal, weil die Einschätzung wann es beginnt die anderen Verkehrsteilnehmer abzulenken bestieht ja immernoch im Ermessensbereich des Beamten, wenn der sagt ihn lenkt es ab ist es so, deren Kollegen stimmen dem meist zu

    Also Einstiegsbeleuchtung ist es ja ok.
    Man kann es ja so klemmen das es per Zusatzschalter eingeschaltet werden kann.
    So würde ich es jedenfalls bei meinem machen, weils permanent einfach nur belastend ist.


    ich hab die nur im stand an NIE während der fahrt weil das schon blendet von unten finde ich grade nachts


    mfg.


    bis der richtige bulle kommt und dafür irgendnen wisch sehen will.... so wie bei mir damals im 1nser und meinen fuzzy-dize würfelen (diese Plüschwürfel) da wollten die auch ne ABE zu sehen, weil bei nem Unfall, können die dinger einen verletzten


    genau un die leute beim tüv und der dekra lügen mich an ^^ .... ich glaube nicht ^^ .... bullen können anzeige machen deswegen ja, die aber im rechtsfall ungültig sind, so ist die rechtslage ... glaub mir ich weiß wovon ich rede, was du da sagst is nur wieder doofes gerede ^^ .....

    und nein es gibt inzwischen fahrzeuge die haben abwerk fußraumbeleuchtung die auch bei fahrt an ist .... glaub es mir ^^.... es gibt auch die einstiegsbeleuchtung (z.b neuer t5 multivan) gibt aber auch das andere ....

    also lass dich von dem nicht belabern, wenn du mir aber auch nicht glaubst, fahr zum tüv und frag ^^

    und das mit dem schalter würde ich sowieso machen weil einem das geleuchte irgendwann nervt ^^ ......

    aber es ist bei der innenraumbeleuchtung unerheblich ob bunt oder nicht, glaubt mir (un dem tüv ^^)

    und wenn du es richtig machst ist es auch nicht ansichtssache ob es ablenkt wenn es oben raus kaum noch zu sehn is
    weil was nicht sichtbar ist kann nich ablenken^^


    Zitat:

    weil was nicht sichtbar ist kann nich ablenken^^


    DU sagst es.
    So und nicht anders schrieb ich es.

    Es ist immer im Ermessen Beamten.
    In Brandenburg zum Beispiel kassieren sie wohl für Zeug was im Sichtfeld hängt 35€ (Hawaii- Ketten, Bänder etc.)

    @Pedda: Kein Prüfer ist perfekt. Viele irren sich. Das erlebt man gerade in unserer Scene sehr sehr oft


    Zitat:

    farblich ists IMMER verboten, in weiss ists ok, sofern du diese so baust, dass die dinger nur angehen können wenn die tür geöffnet ist und nicht manuell geschaltet werden können!


    Wie kommts dann das zb. im Audi A6 das Zeug Serienmäßig auch im Fahrbetrieb an ist (ausser man schaltets aus)?

    Zum Topic an sich:

    Ist nach wie vor n Streitthema ob legal oder nicht. Ich würd einfach mal zum Tüv oder zum KBA schreiben und gut ist


    zum einen wissen viele tüv leute nicht bescheid, die kommen bei den ganzen sachen nicht hinterher und zum anderen kommt von dem denken: "JA ABER DIE NEUEN AUTOS HABEN DAS DOCH" schnell wieder weg

    ausserdem ists egal was der tüv sagt solange die grünen nicht der selben meinung sind

    selbst wenn sachen vom tüv eingetragen worden sind, kann es passieren das sich das wieder ändert wenn es den grünen inner kontrolle nicht gefällt
    gibt auch viele tüver die z.b. bekannt mit jemanden sind oder ähnliches und einem fast jeden scheiss eintragen

    und nochmal ES IST VERBOTEN, aber wenn du dir so ein scheiss in dein auto bauen möchtest, nur zu,jedem das seine,wünsch dir viel spaß und glück damit


    es geht nicht um eingetragen oder nicht eingetragen .....

    aber wenn der tüv schon nichts zu sagen hat wer dann ? die polizei kontrolliert nur ob fahrzeuge verkehrstauglkich sind, .... und wer bestimmt das ? genau: der tüv .....

    du kannst gern meinen was du willst, ich finde es geil, werde es in mein nächstes auto auch reinbauen,

    und für den fredersteller: fahr zum tüv und auch zu den grünen fragen

    ich kann nur das weitergeben was mir mehrere tüv menschen gesagt haben !


    Zitat:

    selbst wenn sachen vom tüv eingetragen worden sind, kann es passieren das sich das wieder ändert wenn es den grünen inner kontrolle nicht gefällt


    genauso siehts aus.... du kannst alles eingetragen haben von der Dekra... wenns den Bullen nich passt oder etwas komisch vorkommt, bist du in der beweispflicht...

    davon ma abgesehen, das sone olle fußraumbeleuchtung nich mein geschmack sind... aber soll jeder hand haben wie er möchte....


    und nochmal zu unserem "klugscheisser" pedda.... du kannst noch soviele tüver fragen... jeder würde dir was anderes sagen.... auch wenn du jetzt denkst, bla bla bla... es is sowieso alles von bundesland zu bundesland unterschiedlich... und ich meine jetzt nich diese olle fußraumbeluechtung, davon ma ganz abgesehen das sie hier auch verboten sind... es gibt viele dinge, die differenzen zwischen den bundesländern aufweisen... da kannste sagen was de willst...

    klar handhabt jeder bulle die dinge anders, was einem immer zum positiven ausgelegt werden kann, doch dann gibts auch wieder welche, die genau hinschauen und nun ma zb für die fußraumbeleuchtung nen wisch sehen wollen...

    dat is genau wie mit den xenonkits.... ich hatte es verbaut, mit abe wo EXTRA drin stand, das es ohne automatische LWR und SWR gefahren werden darf.... hier bei uns im Mecklenburg wird der scheiss nich angesehen.... 80KM weiter in Hamburg oder im Nachbarland Schleswig-Holstein, wird der scheiss akzeptiert... wollts nur ma so erwähnen, so meinet wegen BACK TO TOPIC!



    Zitat:

    Bezugnehmend auf den §49a (Absatz 1) dürfen an Kraftfahrzeugen und
    ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und die für zulässig
    erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

    Die Innenraumbeleuchtung ist in den Vorschriften zur StVZO nicht
    explizit aufgeführt, die Farbe des Lichts ist nicht festgelegt. Das gleiche gilt für eine nach innen wirkende Fußraumbeleuchtung. Auch für diese Beleuchtung gelten aber die §§19, 30 StVZO.



    Zitat:
    Die Innenraumbeleuchtung darf kein direktes Licht nach außen abgeben. Indirektes Licht ist dann unzulässig, wenn die Insassen, der Innenraum oder Teile davon so stark beleuchtet werden, dass eine Außenwirkung erzeugt wird ("Geisterbahneffekt").

    An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.

    Alle nach vorn wirkenden Leuchten müssen weißes*, alle nach hinten gerichteten Leuchten müssen rotes* Licht abstrahlen. An den Fahrzeuglängsseiten dürfen nur Leuchten angebracht sein, die gelbes (orangefarbiges) Licht abstrahlen [* hiervon sind nur die Fahrtrichtungsanzeiger ("Blinker") vorn und hinten, sowie die Rückfahrscheinwerfer ausgenommen
  • . Lichttechnische Einrichtungen müssen bauartgenehmigt sein. - Alle am Fahrzeug angebrachten lichttechnischen Einrichtungen müssen auch funktionieren. Es gibt keine Unterscheidung zwischen Leuchten, die im Stand oder der während der Fahrt benutzt werden.

    Ziel der o. a. Vorschriften ist es, das Signalbild der Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern eindeutig zu gestalten, damit jederzeit leicht erkennbar ist, ob das Fahrzeug zum Betrachter hin oder von ihm weg fährt bzw. sich quer dazu bewegt.

  • mit klugscheißer hat das ja nichts zu tun ^^ .... ich kann ja nur das weitergeben was mir erzählt wurde .... und ich denke halt das man dem tüv bei uns hier vertrauen kann ^^ .....

    aber seis drum .... im endeffeckt macht doch eh jeder was er will

    is halt doch bissel kacke wenn es keine richtigen gesetze gibt

    und naja ... zau bestätigt es ja nochmal ^^


    Antabolie
    • Themenstarter
    Antabolie's Golf III

    Aaalso ich hab mich jetzt entschlossen die dinger einfach einzubauen so das is sie manuel ein und Ausschalten kann wann ich will, ob sie nun illegal sind oder zugelassen scheint wirklich zu stark vom auge des betrachter(beamten xD) ab zu hängen und wer weiß was die uns nich noch alles schönes verbieten hier^^ daswegen einfach nen Manuellen Schalter rein und gut is^^


    sehr fein =)


    ja n kumpel hatte inner kontrolle sogar ma probleme mit den devil eyes im passat 3b obwohl er ne abe usw hatte! hat den bullen nich interessiert der musste zum tüv und es als standlich eintragen lassen(die led leiste im scheini) nich wie eig angestrebt als tagfahrlicht....wenn die bullen kohle wollen oder schlecht drauf sind denn machen die was die wollen :(


    hat aber ja dann nichts mit der rechtslage zu tun^^


    wat sag ich die ganze zeit?..... das mein ich doch


    xDDD


    vwgolftreff.de
    #29 - 18.10.2009&esrc=s&source=web&cd=22&cad=rja&ved=0cd8qfjabobq&url=http://www.vwgolftreff.de/forum/t/14087&ei=cn_rulrwjm2lswb7yigoba&usg=afqjcngghfff4vy9eomxxgmfcisv6pigea&bvm=bv.1355534169,d.yms muss man fußraum beleuchtung eintragen? einstiegsbeleuchtung golf 6 fussraumbeleuchtung vw golf vi ausbauen golf6 münzenhalter fußraumbeleuchtung immer an illegal gesetz volkswagen münzenhalter golf muss man fußraumbeleuchtung eintragen fußraumbeleuchtung vw fußraumbeleuchtung vw golf vi vw golf 6 einstiegsbeleuchtung golf 6 fußraumleuchte fussraumbeleuchtung legal golf vi blaue fußraumbeleuchtung muss man fußraumbeleuchtung anmelden? einstiegsbeleuchtung "golf vi" golf 6 blaue fussraumbeleuchtung fußraumbeleuchtung über einstiegsbeleuchtung vw golf 4 golf vi fußraumbeleuchtung ausbau fußraumlicht vw wärend der fahrt
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