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unfallfrei, nun doch Unfallwagen

Golfmaus86
  • Themenstarter
Golfmaus86's Golf IV

Hallo Leute!

Ich weiß, ich bin hier mit meiner Frage nicht an der richtigen Stelle, aber vielleicht hatte schon jemand ein ähnliches Problem und hat einen Rat für mich. Folgendes:

Mein Freund hat sich heute bei einem Händler einen Passat gekauft (3 Jahre alt). Danach sind wir zu unserem Mechaniker gefahren und der hat gesehen, dass der Wagen schon einen Unfall gehabt haben muss, denn am rechten, hinteren Kotflügel sind Spachtelspuren zu sehen (sieht aus wie ein Rand in der Rundung des Kotflügels). Im Kaufvertrag wurden nur angegeben, dass die Stoßstangen schon einmal neu lackiert wurden sind. Somit hat uns der Verkäufer den Mangel an der Stoßstange verschwiegen und das Auto als "unfallfrei" (mit den genannten Einschränkungen) verkauft.

Wie sieht es jetzt mit der Rechtslage aus? Mein Freund will das Auto nicht zurückgeben, was sicherlich rein rechtlich möglich wäre. Muss der Verkäufer einer Wertminderung und somit Rückzahlung eines Teilbetrages nachkommen?

Bin für jede hilfreiche Antwort dankbar.

Grüße in die Runde


Die Golfmaus



es gibt eine sogenannte "verbraucherzentrale"!

die sollten dir helfen können


man könnte hier evtl. auf den Sachmangel zurückgreifen: §434 BGB
die vorraussetzungen scheinen ja gegeben zu sein:
1. wirksames Schuldverhältnis § 433
2. Sachmangel muss in der Garantiezeit sein § 438
3. Mangel muss vor Gefahrenübergang vorhanden sein § 446
4. keine Kenntnis des Käufers § 442

und da das Auto nicht die vereinbarte "Beschaffenheit" hat, also scheinbar nicht unfallfrei ist, müsste es ein Sachmangel sein.

aber hier liegt das problem: wenn der Verkäufer unter "neu lackieren" auch spachteln versteht....
gibts nicht noch mehr anzeichen dafür, dass der wagen einen unfall hatte?

Ansprüche:
1. der Verkäufer könnte den Mangel beheben, da dieser aber sozusagen nicht behebbar ist, weil das Auto ja trotzdem einen unfall hatte
könnte man nach §441/437 BGB eine Minderung erstreiten.

aber das könnte langwierig und kostenintensiv werden.
ich würd einfach mal mit nem anwalt konkret reden, mir von dem den sachverhalt erklären lassen.
dann zum händler gehen und dem mit dem Anwalt "drohen", also sagen, dass du schon mit nem anwalt gesprochen hast.
mal gucken was er macht.
ihr könntet eucht theortisch so einigen, dass dein freund kein bares geld bekommt als minderung, sondern z.b. kostenlose winterreifen oder neue bremsen oder irgendsowas.
ABER: wenn ihr euch auf sowas einigt, dann müsst ihr evtl. einen wisch unterschreiben, der den verkäufer von evtl. folgeschäden des unfalls befreit. soll heißen, falls ihr dann probleme mit dem auto wegen dem unfall bekommt, könnte er sagen, dass ihr euch auf eine minderung von neuen winterreifen oder so geeinigt habt und ihr also vom unfall wusstet und evtl. folgeschäden in kauf genommen habt.
andererseits muss ein händler IMMMER garantie geben, er kann sie nicht ausschließen. wie genau das mit den folgeschäden dann ist weiß ich nicht.

puuuuuuhhh
hoffe ein bisschen weitergeholfen zu haben.
vlt. könnt ihr euch mit dem händler so irgendwie einigen.
für meine angaben übernehme ich keine gewähr oder sonstiges

schreib dann mal was draus geworden ist!

gut n8!

rolando



Golfmaus86
  • Themenstarter
Golfmaus86's Golf IV

Okay, danke erstmal....wir werden da nachher erstmal anrufen und dem Verkäufer die Sache verklickern. Wir werden auch so mit Anwalt drohen - unabhängig davon, ob wir mit einem gesprochen haben oder nicht. Ich denke auch, dass es fast schon arglistige Täuschung ist.
Naja, wir werden sehen, was draus wird. Bin gespannt, wie der Händler auf die Vorwürfe reagieren wird!


gelöschtes Mitglied

    Alter Rolando wo hast das denn hergeholt?^^

    Aber is top so. Das mit der Täushung kommt auch hin. man kann auch nicht einen unfallwagen hinter solchen auslegungssachen verstecken.

    Verkäufer sagt "neu lackiert" meint aber nicht nur lackiert wegen kratzern oder so sonder repariert und gespachtelt und lackiert weil es einen unfall gab. So darf der das auch nicht einfach auslegen. er hätte auch angeben müssen, dass die schürzen instandgesetzt und Lackiert wurden. Und anscheinend wurden die Unfallspuren ja auch nicht sehr fachmännisch beseitigt. denn eigentlich kann man heutzutage fast alles in der art so richten das hinterher selbst mit lackschichtmessgerät etc nicht nachvollzogen werden kann ob original oder nachgebastelt.

    LG Der Stefan


    hm, wo ich das herhab?
    --->schule


    gelöschtes Mitglied

      Angeber

      ne spaß, WÜNSCHE EUCH AUCH SONEN MEGA GEILEN SOMMERTAG!


      hehe

      GLEICHFALLS


      vwgolftreff.de
      #9 - 10.05.2008doch nicht unfallfrei vereinbarte beschaffenheit unfallfrei wagen doch nicht unfallfrei was tun? stoßstange neu lackiert unfallwagen unfall verschwiegen spachtelung kotflügel spachteln unfallwagen unfallwagen verschwiegen gespachtelte stoßstange lackschichtmessgerät unfallwagen vereinbarte beschaffenheit unfallfreiheit ist das auto bei sachmängel unfallfrei lackschichtmessgerät wie versteht man ob ein auto unfallfrei ist lackschichtmessgerät stossstange
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