Zitat:
So hab mal im G-Laderforum rumgestöbert weil ich meinte das ich es mal da gesehen hab, und tatsächlich da wars auch... Somit copyright bei www.g-laderseite.de(keine werbung):
abe leider nicht alle genauen paragraphen, hier aber mal ein paar die entscheidend sein können:
bei allen vermeintlichen mängeln anzuwenden §2 ASOG
bei zb zu lauten Auspuffanlagen etc §17 STVZO RZ4
bei Beschlagnahmung ist zu prüfen ob dies rechtmäßig war:
§1000 BGB
bei unerlaubter Handlung: §992 BGB
bei wiederholter, maßlos übertriebener überprüfung von fahrer und fahrzeug (zb. ZORRO) §1004 BGB kannst du zum schutz deiner persönlichkeit auf beseitigung dieser zunehmenden störung klagen!
WICHTIG bei eintragungen etc
ein von einem amtlich anerkannten sachverständigen nach §21 oder §19.3 STVZO abgenommenes fahrzeug, welches von der zulassungsbehörde eine betriebserlaubnis erhalten hat (man besitzt gültige fahrzeugpapiere) und eine bestandsberechtigung aufweist, darf nicht aus irgendwelchen fadenscheinigen gründen oder mit vorgeschobener verkehrsunsicherheit (zb: verdacht auf tech. mängel) beschlagnahmt oder eingezogen werden!
du als bürger musst über dein hab und gut immer frei verfügen dürfen, bei beschlagnahmung kannst du das aber nicht, dies zählt unter diebstahl!
gerne... wie gesagt wenn man es weiß dann haben es die männer in grün dann doch nicht mehr so einfach
Hab da auch so nen schönen Wisch im handschuhfach liegen. Find den nur grad nicht online aber steht was ähnliches drauf wie im Anhang
Zitat:
Hab da auch so nen schönen Wisch im handschuhfach liegen. Find den nur grad nicht online aber steht was ähnliches drauf wie im Anhang
Kann mir nicht vorstellen, dass das so im 'offiziellen Polizeihandbuch' drin steht. Der Satzbau ist nicht gerade berauschend... :(
Zitat:
Zitat:Hab da auch so nen schönen Wisch im handschuhfach liegen. Find den nur grad nicht online aber steht was ähnliches drauf wie im Anhang
wurde mal eben ausgedruckt
danke jungs
Im Endeffekt bringen euch die "Zettel "auch nix! In den meisten Fällen sitzen die Cop´s am längeren Hebel und es gibt für alles irgendwelche gesetzlichen Grundlagen und Schlupflöcher, das sich der beste Jurist manchmal nicht auskennt! Dann versuch mal einen an´s Bein zu pinkeln!
Ist aber auch oft so dass se schiss bekommen und dann "abwinken"
Und bevor die an meine Nummernschilder oder sonst was gehen, ruf ich schon mein Anwalt an
Zitat:
Ist aber auch oft so dass se schiss bekommen und dann "abwinken"
Und bevor die an meine Nummernschilder oder sonst was gehen, ruf ich schon mein Anwalt an