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Kennzeichenbeleuchtung

Magoo1488
  • Themenstarter
Magoo1488's Golf II

will meine Heckklappe cleanen und nummernschild in de heckschürze setzen nun meine frage kennt jemand die gesetzl. vorschriften zwecks beleuchtung..als höhe ob 1 oder 2 mal beleuchtet usw



ich kann ja nacher mal inna stvzo nachschlagen, aber meiner meinung nach unterliegt die kennzeichenbeleuchtung keiner mindesthöhe [soll halt das kennzeiche beleuchten und ist durch die mindestanbauhöhe des kennzeichens indirekt mit festgelegt

  • und soll das kennzeichen gut sichtbar beleuchten [also egal wie viele leuchten, hauptsache es ist in dunkelheit gut erkenntlich


  • wie gesagt, nur vermutungen, ich schau aber nochmal nach
    harry

    edit: ab ende des jahres soll es von 3m selbstleuchtende kennzeichen [ähnlich wie die damals vom phaeton
  • da brauchste denn keine extra lampen, des überleg ich mir für mein nächsten wagen auch ... kostet aber auch ein bissl mehr als ein normales kennzeichen


  • bei großen nummernschildern müssen mind 2 leuchten dran sein. bei motorrad-nummenschilder (us) reicht eine leuchte...

    gruß
    g3-devil



    das zu den mindesthöhen


    mindestabstände.jpg
    mindestabstände.jpg

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